Stadtplanung

Stadtplanung

Wir schaffen Lebensräume für die Zukunft

Die Bauleitplanung dient der städtebaulichen Entwicklung von Gemeinden. Sie erfolgt in 2 Stufen, begleitet durch die beiden Hauptinstrumente des Flächennutzungsplans sowie des Bebauungsplans. Während im Flächennutzungsplan die Art der Bodennutzung des Gemeindegebiets beschrieben wird, dient der Bebauungsplan der Beschreibung der möglichen Bebauung einzelner Flurstücke bzw. Flurstücksbereiche.

Vom Entwurf bis zum Rechtsplan, im Außenbereich und der Innenentwicklung, für Kommunen und Investoren bieten wir Ihnen:

Ihre Ansprechpartner:
Raum Stuttgart und Heilbronn

Ralf Plieninger
Stadtplaner AKBW, Dipl. Ing. (FH)
Dipl. Verwaltungswirt (FH)

Telefon: 0 71 31 / 5 82 30 - 24
E-Mail: rp@kaeser-ingenieure.de

Ralf Plieninger
Machbarkeitsstudien

In städtebaulichen Machbarkeitsstudien werden verschiedene Nutzungskonzepte für definierte Flächen erörtert, gegenübergestellt und mit vorliegenden Stadtentwicklungskonzepten in Einklang gebracht.

Städtebauliche Entwürfe

Wir sind nicht nur ein kommunal erfahrener Dienstleister im Vermessungswesen und im Bereich der Baulandumlegung sondern engagieren uns auch zusehends in städtebaulichen Wettbewerbsverfahren.

Städtebauliche Entwürfe
Flächennutzungspläne

In Flächennutzungsplänen werden neben der tatsächlich vorhandenen Nutzung von Flächen auch für die Zukunft angedachte Flächennutzungen eines Gemeindegebietes dargestellt: Gewerbegebiete, Wohngebiete, Ackerflächen. In Flächennutzungsplänen werden Neubauflächen ausgewiesen, welche durch Bebauungsplan, Baulandumlegung und Erschließungsplan zu einem Neubaugebiet weiterentwickelt werden.

Städtebauliche Entwürfe
Bebauungspläne

Die Aufstellung eines Bebauungsplans verläuft im Rahmen eines gesetzlich geregelten Verfahrens. Der Bebauungsplan erlangt Rechtskraft durch Satzungsbeschluss des Gemeinderats. Er wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, umfasst aber entgegen dem Flächennutzungsplan nicht das gesamte Gemeindegebiet sondern in der Regel eine ausgewählte Gruppe an Grundstücken. In einem Bebauungsplan werden mindestens 4 Festsetzungen getroffen: die Art der baulichen Nutzung, das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Festsetzung der Verkehrsflächen.

  • Bebauungspläne der Innenentwicklung: „Ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungsplan der Innenentwicklung) kann im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.“ [§13a, Abs. 1 BauGB]
  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan: Die Sonderform eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan kommt dann zum Tragen, wenn ein konkretes Projekt mit Hilfe der Aufstellung eines Bebauungsplans realisiert werden soll.
Bebaungspläne